Behandlungskosten Osteopathie:

Die Kosten für eine Behandlung betragen 85,00 € und müssen nach der Behandlung bar entrichtet werden.
Für eine osteopathische Sitzung wird eine Dauer von 45 – 60 Minuten angesetzt.
Die erste Behandlung inkl. ausführlicher Anamnese und körperlicher Untersuchung dauert ca. 75 Minuten und wird mit 100 € berechnet.


Absageregelung: Vereinbarte Termine müssen so früh wie möglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlungszeit abgesagt werden. Nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine werden als „erbrachte Leistung“ in Rechnung gestellt, es sei denn, die entstandene Terminlücke wird Ihrerseits durch eine Ersatzperson geschlossen (BGB/ § 615).

 

Die Behandlungskosten für Kassenpatient*innen

Die Osteopathie ist häufig nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Patient*innen müssen also die Kosten einer Behandlung selbst tragen. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen bezuschussen eine osteopathische Behandlung nach Verordnung durch eine Ärztin/einen Arzt.

 

Zusatzversicherungen

Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bitte, ob diese die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker*innen übernimmt und teilen Sie es mir mit, damit die Rechnung korrekt ausgestellt werden kann.

 

Die Behandlungskosten für Privatpatient*innen

Bei Privatpatient*innen tragen die meisten Krankenkassen die Behandlungskosten von Heilpraktiker*innen ganz oder zumindest teilweise (um sicher zu gehen, ob Ihre Kasse die Kosten übernimmt, empfehle ich, vorher nachzufragen!).

Als privatversicherte/r Patient*in (private Vollversicherung, private Zusatzversicherung, Beihilfe und Postbeamtenkasse) erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker*innen (GebüH).

 

Kosten Einzeltraining:

Die Kosten für eine Einheit betragen 85,00 € und müssen im Anschluss bar entrichtet werden.

Für eine Einheit wird eine Dauer von 60 Minuten angesetzt.

Absageregelung: Vereinbarte Termine müssen so früh wie möglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Sporteinheit abgesagt werden. Nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine werden als „erbrachte Leistung“ in Rechnung gestellt, es sei denn, die entstandene Terminlücke wird Ihrerseits durch eine Ersatzperson geschlossen (BGB/ § 615).